Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen
Bürgerantrag vom 08.04.2026 auf Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan
Antrag wurde am 19.05.2026 im Ausschuss nicht weiter verfolgt und verworfen
Am 08.04.2026 wurde seitens des Nachbarn, Herrn Reichelt ein Antrag auf Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan gestellt. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1968 stamme und die heutige tatsächliche Situation vor Ort angeblich nicht mehr abbilde. Die gewerbliche Nutzung sei weitestgehend zurückgegangen und durch Wohnnutzung ersetzt worden.
Die Stadt Herzogenrath hat hierzu deutlich Stellung bezogen und den Antrag verworfen.
In der Begründung führt die Stadt unter anderem aus, dass eine Änderung des Bebauungsplans die Ziele einer nachhaltigen Stadt- und Gemeindeentwicklung sowie die Sicherung von Arbeits- und Wirtschaftsraum beeinträchtigen würde. Zudem verweist die Verwaltung ausdrücklich auf bestehende Gewerbebetriebe, deren Schutz gewährleistet werden müsse. Heranrückende Wohnbebauung könne diese Betriebe langfristig in ihrer Existenz gefährden.
Weiter stellt die Stadt klar, dass bereits heute eine erhebliche Unterversorgung an gewerblichen Bauflächen bestehe und deshalb das öffentliche Interesse an der Sicherung solcher Flächen überwiege. Die Bürgeranregung greife überwiegend subjektive Aspekte der Gebietsentwicklung auf. Eine Änderung des Bebauungsplans in ein allgemeines Wohngebiet werde daher derzeit nicht als zielführend angesehen.
Diese Argumentation deckt sich in wesentlichen Punkten auch mit unserer Sichtweise.
Stellungnahme vollständig lesen

Unabhängig davon möchten wir darauf hinweisen, dass unser Vorhaben auf Grundlage eines zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Gewerbebebauungsplans genehmigt wurde.
Selbst eine spätere Änderung des
Bebauungsplans hätte daher grundsätzlich keinen Einfluss auf die bereits
erteilte Baugenehmigung und das laufende genehmigte Bauvorhaben der
„Lorian Höfe“.



Veröffentlicht am 26.05.2026